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eppGas klassik

flexibel & zuverlässig unser Grundversorgungstarif

Stadtwerke Eppingen GmbH & Co. KG bietet Ihnen im Rahmen der Grund- und Ersatzversorgung innerhalb ihres Liefergebietes Erdgas für den privaten bzw. gewerblichen Bedarf bis 10.000 kWh/Jahr zu den unten genannten Preisen an.

eppGas klassik

Wie viel darf Erdgas kosten?

Preisstruktur für Verträge mit Lieferbeginn ab dem 01.01.2024

  Netto­preis Brutto­preis*
Arbeitspreis Cent/kWh 10,35 12,32
Grundpreis Euro/Monat 11,77 14,00

 

* Die vertraglich vereinbarten Brutto-Arbeitspreise pro Kilowattstunde enthalten u. a. die gesetzliche Erdgassteuer (derzeit 0,55 Cent/kWh netto, 0,65 Cent/kWh brutto), den CO2-Preis, die Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe und das Netznutzungsentgelt, das an den Netzbetreiber entrichtet wird. Im Grundpreis ist die Bereitstellung einer Messeinrichtung (Gaszähler) und der Messstellenbetrieb enthalten.

Belieferung von Nicht-Haushaltskunden mit Gas in der Ersatzversorgung

Für Neukunden ohne Leistungsmessung (SLP-Entnahmestellen) und einem Jahresverbrauch von 10.000 kWh übersteigenden Eigenverbrauch, die keine Haushaltskunden gemäß § 3 Nr. 22 Energiewirtschaftsgesetz sind, gelten in der Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz ab dem 1. Januar 2022 die folgenden Preise. Die Preisänderung erfolgt aufgrund der stark gestiegenen Beschaffungskosten.

Preisübersicht für Nicht-Haushaltskunden in der Ersatzversorgung Gas ohne Leistungsmessung (SLP-Entnahmestellen) und einem Jahresverbrauch >10.000 kWh

  Netto­preis Brutto­preis*
Arbeitspreis Cent/kWh 16,72 19,90
Grundpreis Euro/Monat 20,17 24,00

 

* Die vertraglich vereinbarten Brutto-Arbeitspreise pro Kilowattstunde enthalten u. a. die gesetzliche Erdgassteuer (derzeit 0,55 Cent/kWh netto, 0,65 Cent/kWh brutto), den CO2-Preis, die Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe und das Netznutzungsentgelt, das an den Netzbetreiber entrichtet wird. Im Grundpreis ist die Bereitstellung einer Messeinrichtung (Gaszähler) enthalten.

Für die Preisänderungen und die Lieferbedingungen der Grund- und Ersatzversorgung gilt die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung – GasGVV) vom 26. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2391, 2396).